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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich
    Die vorliegenden "Allgemeinen Bedingungen", nachfolgend AGB genannt, regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis von Auto-Miet AG (nachfolgend Vermieter genannt) zu Vertragspartner/Vertragspartnerin (nachfolgend "Mieter/Lenker" genannt). Die AGB gelten auch, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Alle Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und rechtserheblichen Erklärungen zu den vorliegenden AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

  2. Übernahme des Fahrzeuges
    Der Vermieter übergibt den Mietwagen sauber, geprüft, mängelfrei und mit kompletten Wagendokumenten.
    Der Lenker des Fahrzeuges muss im Besitze eines gültigen Führerausweises sein. Zusätzliche Bestimmungen sind unter der jeweiligen Fahrzeugkategorie auf der Webseite des Vermieters vermerkt.
    Der Mieter/Lenker erhält ein vollgetanktes Fahrzeug. Der Treibstoff geht zu Lasten des Mieters / Lenkers. Für nicht vollgetankte Fahrzeuge werden dem Mieter / Lenker die Treibstoffkosten sowie eine zusätzliche Gebühr für Umtriebe von Fr. 30.00 in Rechnung gestellt.
    Die Kosten, welche durch eine Falschbetankung verursacht werden, gehen zu Lasten des Mieters / Lenkers.
    In allen Mietfahrzeugen des Vermieters herrscht striktes Rauchverbot. Haustiere dürfen nur in dafür geeigneten Boxen mitgeführt werden. Einwegmieten sind nicht gestattet. Die Fahrstrecke wird aufgezeichnet, unabhängig vom Fahrer.

  3. Fahrten ins Ausland / EU-Bürger
    Mietern/Lenker mit Wohnsitz innerhalb eines EU-Staates ist es nicht erlaubt, Fahrten ins benachbarte Ausland zu unternehmen (EU-MWSt-Gesetz). Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter/Lenker für allfällig entstehende Kosten.

  4. Vertragserfüllung
    Kann das Mietfahrzeug zum Zeitpunkt des Mietbeginns nicht mietbereit gestellt werden, kann der Vermieter ohne Entschädigung vom Mietvertrag zurücktreten. Sofern möglich, offeriert der Vermieter ein entsprechendes Ersatzfahrzeug.

  5. Zahlungsbedingungen
    Zahlungen sind in bar, mit einer EC- oder Postcard und mit Kreditkarten möglich.
    Die ungefähre Gesamtmiete (oder im Minimum CHF 400.00) ist bei der Übernahme des Mietwagens in bar zu bezahlen oder mit einer vom Vermieter akzeptierten Kreditkarte zu garantieren.

  6. Versicherung
    Haftpflicht:  Selbstbehalt CHF  1'000.00.
    Kasko: Selbstbehalt für alle Mietfahrzeuge Fr. 3'000.00,
    Oststaaten sowie nicht EU-Staaten (ausg. Schweiz) CHF 5'000.00.
    Der Selbstbehalt der Vollkasko kann gegen eine Gebühr auf
    Fr. 500.00 reduziert werden, ausgenommen sind Oststaaten sowie Nicht-EU-Staaten (ausg. Schweiz)

  7. Versicherungsausschluss
    Nicht versichert sind das Fahren ohne gültigen und erforderlichen Führerschein, Lernfahrten, Abschleppfahrten, Autorennen, Schäden infolge Alkoholeinfluss von mehr als 0 Promille Blutalkoholgehalt oder unter Einwirkung von betäubenden Mittel oder sinnesstörenden Medikamenten, Schäden durch Unruhen aller Art, Schäden durch Nichtbeachten der Mindesthöhe und –Breite sowie das Überlassen des Fahrzeuges an Dritte. Es besteht keine Insassenversicherung. Bergungskosten, Reifenschäden, Schlüsselverlust und Marderschäden gehen zu Lasten des Mieters/Lenkers. Reparaturen an Frontscheiben werden nach Aufwand verrechnet.

  8. Verkehrsübertretungen
    Volle Haftung des Mieters/Lenkers, zusätzliche Aufwände werden mit CHF 30.00 Bearbeitungsgebühr verrechnet.

  9. Unfälle
    Es sind zwingend der Vermieter und die Polizei zu benachrichtigen, ein Unfallprotokoll muss erstellt werden. Für nicht gemeldete Schäden und für Verkehrsverletzungen jeglicher Art haftet der Mieter/Lenker.

  10. Reparaturen am Mietfahrzeug
    Reparaturen werden nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Vermieter und gegen Abgabe der Quittung vergütet.

  11. Haftung
    Für Umtriebe und Ausfälle jeglicher Art kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. Ersatzfahrzeuge werden nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Vermieter und gegen Abgabe einer Quittung vergütet.
    Fundgegenstände werden wenn möglich dem Mieter/Lenker gemeldet. Nach max. 1 Monat werden diese von uns entsorgt. Wertgegenstände werden nach dieser Frist dem Fundbüro übergeben.
    Die Verantwortung für das Mietfahrzeug tragen der Mieter und Lenker solidarisch. Für sämtliche verursachten Schäden am Fahrzeug haften der Mieter und Lenker ebenfalls solidarisch.

  12. Stornierung
    Eine kostenlose Stornierung der Reservation ist bis spätestens zwei Arbeitstage vor Mietbeginn möglich. Kürzere Stornierungen werden mit einer Tagesmiete des gemieteten Fahrzeuges und einer Bearbeitungsgebühr von CHF 30.00 verrechnet.
    Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt zu keinerlei Mietreduktion und Rückerstattungen.

  13. Vertragsauflösung
    Das Mietverhältnis endet unverzüglich und ohne ausdrückliche Kündigung seitens des Vermieters bei gesetzeswidrigem Verhalten, wenn der Mieter oder der Lenker falsche Angaben macht oder im Falle eines Verzuges oder eines Konkurses.

  14. Rückgabe des Mietfahrzeuges
    Bei Beendigung des Mietvertrages ist der Mieter/Lenker zur unverzüglichen Rückgabe des Fahrzeuges verpflichtet. Der Vermieter hat das Recht, das Fahrzeug zurück zu nehmen oder abholen zu lassen, selbst wenn es auf einem Privatgrund steht. Die Mehrkosten gehen zu Lasten des Mieters/Lenkers inkl. Bearbeitungsgebühr von CHF 30.00.
    Reinigungskosten durch unverhältnismässige Verschmutzung werden nach Aufwand verrechnet.

  15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
    Die Vertragsbeziehungen zwischen dem Vermieter und den Mietern/Lenkern unterstehen dem Schweizer Recht. Die Vertragspartner vereinbaren, bei Meinungsverschiedenheiten vor Anrufung des Richters eine gütliche Einigung anzustreben. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist in jedem Fall CH-9500 Wil SG.



Stand 02.2020

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